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Zoll in LSPV
Grenzüberschreitende Direktflüge von/nach Wangen-Lachen sind nur für nicht visumspflichtige Personen ohne zollpflichtige Waren und ausschliesslich aus Schengen-Staaten möglich.
Ablauf & Bestimmungen
- Frühestens 24 Std., jedoch spätestens 2¼ Std. vor dem geplanten Start in Wangen-Lachen, bzw. 2¼ Std. vor der geplanten Landung in Wangen-Lachen muss der verantwortliche Pilot die «Zollanmeldung» (Link untenstehend) komplett ausfüllen und absenden.
- In jedem Fall ruft der Pilot nach Erhalt der Bestätigungsmail persönlich unter Telefon +41 55 460 14 92 den Betriebsleiter / FDL auf dem Flugplatz an. Er erkundigt sich über die Verhältnisse auf dem Platz und weist auf das Vorliegen seiner Zollanmeldung hin.
Achtung:
Kein Start in LSPV oder im Ausland ohne telefonische Gegenbestätigung. Bitte haben Sie Geduld – wegen Telefonumleitung etwas länger läuten lassen. Telefonabnahme ist nicht garantiert (Telefon-Dienst: 07.00h bis 20.00h).
Deshalb Zollanmeldungen frühzeitig aufgeben (bis max. 24 Std. vor Abflug möglich). - Der Betriebsleiter / FDL überprüft das Eintreffen der Zollanmeldung, verifiziert diese und leitet sie umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane weiter. Erst mit dem OK des Betriebsleiters / FDLs und seiner Weiterleitung an die Zoll- und Polizeiorgane wird die Zollanmeldung aktiviert.
- Der verantwortliche Pilot verpflichtet sich, die auf der Anmeldung ersichtlichen Zoll- und Polizei-Vorschriften strikte einzuhalten sowie die Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Den Anordnungen der Flugplatz-, Zoll- und Polizeiorgane ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Die gemeldete Start- bzw. Landezeit ist nach Möglichkeit einzuhalten. Ein vorzeitiger Ablug in LSPV ist strikte untersagt. Der verantwortliche Pilot meldet eine grössere Start- bzw. Landeverzögerung (>30 Min.) oder eine Flugstornierung möglichst frühzeitig dem Betriebsleiter / FDL, welcher die Änderung umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane übermittelt.
- Nach der Landung in Wangen-Lachen lassen Pilot und Passagiere ihr Gepäck vorerst im Flugzeug und begeben sich auf direktem Weg zum C-Büro. Sie halten sich dort für die Weiterbehandlung durch Flugplatz-, Zoll- oder Polizeiorgane zur Verfügung.
- Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung werden mit einer separaten Gebühr zusätzlich zur Lande- und Parkgebühr verrechnet. Für auswärtige Piloten gilt: Bitte die separate(n) Zollgebühr(en) von CHF 50.– (Ankunftszoll) resp. CHF 25.– (Abflugzoll) vor dem Start oder nach der Landung in bar im Landetaxen-Couvert beim Eingang ins C-Büro in den gelben C-Briefkasten einwerfen!
ASFG-Flugschüler und -Charterpiloten auf ASFG-Flugzeugen sowie andere in LSPV stationierte (homebased) Flugzeuge geniessen 50% Rabatt auf die Zollgebühr.
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